Kfz-Versicherung wechseln: Warum der 30. November so wichtig ist – und wann ein Sonderkündigungsrecht besteht

Jedes Jahr im Herbst taucht für viele Autofahrer dieselbe Frage auf: „Bis wann kann ich meine Kfz-Versicherung kündigen oder wechseln?“
Für die meisten Verträge ist der 30. November der entscheidende Stichtag. Zusätzlich gibt es in bestimmten Fällen ein Sonderkündigungsrecht, etwa bei einer Beitragserhöhung. Im Folgenden erklären wir die wichtigsten Punkte kompakt und verständlich.
1. Ordentliche Kündigung: Darum ist der 30. November der Stichtag
Viele Kfz-Versicherungen sind als Jahresverträge ausgestaltet, die vom 1. Januar bis 31. Dezember laufen.
Wird der Vertrag nicht gekündigt, verlängert er sich automatisch um ein weiteres Jahr.
Die gesetzliche bzw. vertragliche Kündigungsfrist beträgt in der Regel einen Monat.
Läuft Ihr Vertrag zum 31. Dezember aus, muss die Kündigung also spätestens einen Monat vorher beim Versicherer eingehen – daher hat sich der 30. November als Stichtag etabliert.
⚠️ Wichtig:
Nicht alle Verträge haben den 31.12. als Hauptfälligkeit. Bei abweichenden Laufzeiten verschiebt sich auch der persönliche Kündigungstermin. Entscheidend ist immer das in der Police angegebene Vertragsende.
2. Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung
Auch nach dem 30. November können Sie Ihre Kfz-Versicherung in vielen Fällen noch wechseln – nämlich dann, wenn ein Sonderkündigungsrecht (außerordentliche Kündigung) besteht.
Typische Fälle:
Beitragserhöhung, ohne dass der Leistungsumfang verbessert wird
Anpassung der Typklasse oder Regionalklasse, die zu höheren Beiträgen führt
Leistungsminderung oder andere Vertragsänderungen zu Ihrem Nachteil
In diesen Situationen haben Sie das Recht, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
Frist:
Üblich ist eine Frist von einem Monat (oft auch als 4 Wochen angegeben) ab Zugang der Mitteilung über die Änderung.
Manche Versicherer nennen in ihren Bedingungen bzw. im Schreiben eine kürzere Frist (z. B. 14 Tage).
➡️ Maßgeblich ist immer die Frist, die in Ihrem Beitragsanpassungs- oder Informationsschreiben genannt wird.
Die Kündigung sollte schriftlich erfolgen (Brief, Fax oder – sofern zugelassen – E-Mail) und den Kündigungsgrund („wegen Beitragserhöhung“) enthalten.
3. Weitere Fälle für ein Sonderkündigungsrecht
Ein außerordentliches Kündigungsrecht kann außerdem bestehen, wenn:
Sie Ihr Fahrzeug verkaufen oder abmelden
Sie nach einem Schadenfall mit der Regulierung unzufrieden sind (hier gilt in der Regel eine Frist von einem Monat nach Abschluss der Schadenbearbeitung)
In diesen Fällen ist ein Versicherungswechsel auch unabhängig vom Kalenderjahr möglich.
4. So gehen Sie beim Wechsel der Kfz-Versicherung vor
Vertragsdaten prüfen
Ablaufdatum, Kündigungsfrist und Hauptfälligkeit in der Police nachlesen.
Angebote vergleichen
Beiträge, Deckungssummen, Kasko-Varianten, Selbstbeteiligung, Werkstattbindung und Zusatzbausteine (z. B. Rabattschutz) gegenüberstellen.
Neue Versicherung zuerst abschließen
Erst wenn der neue Vertrag bestätigt ist, sollte die alte Police gekündigt werden, um Versicherungslücken zu vermeiden.
Fristen einhalten
Für die ordentliche Kündigung den 30. November beachten, für Sonderkündigungen die Frist in der jeweiligen Mitteilung.
5. Unser Service
Sie möchten wissen, ob sich ein Wechsel Ihrer Kfz-Versicherung lohnt und welche Tarife für Ihr Fahrzeug und Ihre persönliche Situation sinnvoll sind?
Kontaktieren Sie uns – wir prüfen Ihre aktuelle Police und erstellen Ihnen unverbindlich ein günstigeres und passenderes Angebot.