EU-Regelung ab 2035: Keine direkten Auswirkungen auf den Gebrauchtwagenmarkt

Die Diskussion um das sogenannte „Verbrenner-Aus“ ab 2035 hat zuletzt erneut an Aufmerksamkeit gewonnen. Medienberichten zufolge wird auf EU-Ebene darüber beraten, das ursprüngliche Ziel einer 100-prozentigen CO₂-Reduktion bei Neuzulassungen bis 2035 auf 90 % abzusenken.
Bislang liegt hierfür keine offizielle Bestätigung der EU-Kommission vor, ebenso wenig die erforderliche Zustimmung von EU-Rat und Europäischem Parlament.
Zentrale Punkte der aktuellen Rechtslage
Die Regelung betrifft ausschließlich Neuzulassungen ab 2035
Bereits zugelassene Fahrzeuge sind nicht betroffen
Der Handel mit Gebrauchtfahrzeugen bleibt uneingeschränkt erlaubt
Nutzung, Wartung und Weiterverkauf bleiben zulässig
Somit können bereits zugelassene Benzin- und Dieselfahrzeuge in Deutschland weiterhin legal genutzt und gehandelt werden.
Einordnung für den Gebrauchtwagenmarkt
Verbrennerfahrzeuge spielen im deutschen Alltag weiterhin eine wichtige Rolle, insbesondere im Pendelverkehr und im privaten Gebrauch. Kurz- bis mittelfristig sind keine direkten Auswirkungen auf den Gebrauchtwagenmarkt zu erwarten.
Entscheidend für die langfristige Nutzung und den Werterhalt sind vor allem:
Abgasnorm (z. B. Euro 6)
Nutzungsprofil
Wartungs- und Betriebskosten
Fazit
Die EU-Klimaziele für 2035 betreffen in erster Linie die technische Ausrichtung zukünftiger Neufahrzeuge. Ein Verbot oder eine Einschränkung für gebrauchte Benzin- oder Dieselfahrzeuge ist damit nicht verbunden.
Für Käufer bleibt eine sachliche Bewertung des individuellen Fahrzeugbedarfs entscheidend.