Wichtig bei Schneefall: Bußgelder bei unzureichend gereinigten Fahrzeugen

Wichtig für den Winter: Bußgelder bei unzureichend gereinigten Fahrzeugen
Mit dem Beginn des Winters und häufigem Schneefall in vielen Regionen Deutschlands werden Fahrzeuge oft vollständig von Schnee und Eis bedeckt. Laut Straßenverkehrsordnung sind Fahrer verpflichtet, vor Fahrtantritt sämtliche Schneereste und Eisflächen vom Fahrzeug – einschließlich Scheiben, Dach, Beleuchtung und Kennzeichen – gründlich zu entfernen. Andernfalls drohen Bußgelder sowie eine erhöhte Haftung im Schadensfall.
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der häufigsten Verstöße im Winter:
Häufige Winterverstöße und Bußgelder
1.Schneebedecktes Kennzeichen
Bußgeld: 5 €
2.Nur ein kleines Sichtfenster in der Frontscheibe freigekratzt („Guckloch“)
Bußgeld: 10 €
Die gesetzliche Vorschrift verlangt ein uneingeschränktes Sichtfeld.
3.Nicht vom Autodach entfernte Schneemassen
Bußgeld: 25 €
Der Fahrer haftet, wenn herabfallender Schnee Schäden verursacht.
4.Motor im Stand warmlaufen lassen
Bußgeld: 80 €
Dies ist wegen Lärm- und Umweltbelastung ausdrücklich verboten.
5.Keine Winterreifen bei winterlichen Straßenverhältnissen
Bußgeld: ab 60 € + 1 Punkt in Flensburg
Bei Verkehrsbehinderungen oder Unfällen erhöhen sich die Strafen.
Sicherheitstipps für das Fahren im Winter
- Vor der Abfahrt 5–10 Minuten zum Schneeräumen einplanen
- Scheiben, Spiegel, Beleuchtung und Fahrzeugdach vollständig freimachen
- Winterreifen (M+S oder Schneeflocken-Symbol) sind bei Schnee und Eis Pflicht
- Frostschutz in der Scheibenwaschanlage verwenden
Während der Wintermonate führt die Polizei vermehrt Kontrollen durch. Eine sorgfältige Vorbereitung erhöht die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer.